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Mittwoch, 20. Januar 2021
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Seit Boris Johnson Premierminister von Grossbritannien ist, schreiben ihn unsere Medien nieder. «Populistischer Clown» gehörte noch zum Harmlosesten, was man ihm anhängte. Jetzt hat dieser angebliche «Clown» von der Europäischen Union einen... weiterlesen
Neues Jahr, neues Glück, sagt man ja so schön. Schön wäre es tatsächlich, wenn wir 2021 alle mehr Glück hätten. Primär in Sachen Corona. Mögen uns die Impfungen retten und den Weg zurück in die Normalität ebnen. Wissen Sie noch wie das war im ÖV und.. weiterlesen
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In Zukunft sollen die Städte effizienter, nachhaltiger, produktiver– oder kurz gesagt – smarter werden. Doch wie geht die Schweiz diese Ziele an? weiterlesen
Der Verleger hat das Wort.
In diesem Jahr hatte eine Partei den Mut, einem eigenen Bundesrichter ihr Vertrauen nicht mehr auszusprechen. Dies öffentlich und nicht heimlich.
Das sei eine Missachtung der Gewaltenteilung, tönte es, und insbesondere der betroffene Richter reklamierte lautstark über die Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit. Viele Journalisten heulten mit diesen Wölfen.
Jedermann wusste, dass Bundesrichter Yves Donzallaz seinerzeit von seiner Partei vorgeschlagen wurde, weil er versprach, sich an das schweizerische Recht zu halten. Und dann erklärte Herr Donzallaz als Bundesrichter plötzlich, für ihn stehe das internationale Recht – namentlich das EU-Recht – grundsätzlich über unserer Verfassung und über den schweizerischen Bundesgesetzen.
Er machte sich so zum Gesetzgeber. Damit verstösst er gröblich gegen die Gewaltenteilung, denn die Bundesrichter sind die Rechtssprecher, die Diener des Rechts, aber nicht die Gesetzgeber. Die Gesetzgebung obliegt in der Schweiz dem Schweizer Volk und den Ständen sowie dem schweizerischen Parlament.
Als dieser SVP-Richter 2019 einmal mehr gegen den Willen des Parlamentes urteilte, rief der CVP-Bundesrichter Thomas Stadelmann erbost: «Wenn es Schule macht, dass drei Richter sich als Gesetzgeber aufspielen, muss man sich nicht wundern, wenn die Politik reagiert und über Abwahl diskutiert.» Tröstlich, dass es in Lausanne nach wie vor vernünftige Bundesrichter gibt.
Donzallaz stellte seine persönliche Meinung über das gesetzliche Recht. Richterliche Unabhängigkeit in Ehren, aber diese ist dafür da, dass die Richter das tun können, was sie müssen und nicht, um das zu tun, was sie wollen.
Für die Wahl eines solchen Bundesrichters trägt jetzt seine Partei nicht mehr die Verantwortung.
E gfreuti Wuche.
Christoph Blocher
Der Verleger hat das Wort.
In diesem Jahr hatte eine Partei den Mut, einem eigenen Bundesrichter ihr Vertrauen nicht mehr auszusprechen. Dies öffentlich und nicht heimlich.
Das sei eine Missachtung der Gewaltenteilung, tönte es, und insbesondere der betroffene Richter reklamierte lautstark über die Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit. Viele Journalisten heulten mit diesen Wölfen.
Jedermann wusste, dass Bundesrichter Yves Donzallaz seinerzeit von seiner Partei vorgeschlagen wurde, weil er versprach, sich an das schweizerische Recht zu halten. Und dann erklärte Herr Donzallaz als Bundesrichter plötzlich, für ihn stehe das internationale Recht – namentlich das EU-Recht – grundsätzlich über unserer Verfassung und über den schweizerischen Bundesgesetzen.
Er machte sich so zum Gesetzgeber. Damit verstösst er gröblich gegen die Gewaltenteilung, denn die Bundesrichter sind die Rechtssprecher, die Diener des Rechts, aber nicht die Gesetzgeber. Die Gesetzgebung obliegt in der Schweiz dem Schweizer Volk und den Ständen sowie dem schweizerischen Parlament.
Als dieser SVP-Richter 2019 einmal mehr gegen den Willen des Parlamentes urteilte, rief der CVP-Bundesrichter Thomas Stadelmann erbost: «Wenn es Schule macht, dass drei Richter sich als Gesetzgeber aufspielen, muss man sich nicht wundern, wenn die Politik reagiert und über Abwahl diskutiert.» Tröstlich, dass es in Lausanne nach wie vor vernünftige Bundesrichter gibt.
Donzallaz stellte seine persönliche Meinung über das gesetzliche Recht. Richterliche Unabhängigkeit in Ehren, aber diese ist dafür da, dass die Richter das tun können, was sie müssen und nicht, um das zu tun, was sie wollen.
Für die Wahl eines solchen Bundesrichters trägt jetzt seine Partei nicht mehr die Verantwortung.
E gfreuti Wuche.
Christoph Blocher
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